Auch für Nutzfahrzeugwerkstätten ist das Thema Abschreibung bares Geld wert. Im Rechnungswesen bedeutet das: Der Wertverlust eines Wirtschaftsguts – etwa einer Diagnoselösung oder eines Klimaservicegerätes – wird als Aufwand verbucht. So sinkt Ihr Gewinn, und Sie zahlen weniger Steuern.
Um Investitionen anzukurbeln und Betriebe zu entlasten, hat die Bundesregierung im Rahmen des Investitionssofortprogramms „Wachstumsbooster“ die degressive Abschreibung wieder eingeführt und ausgeweitet. Ziel ist es, Unternehmen den Kauf neuer Werkstattausrüstung, Maschinen oder Fahrzeuge attraktiver zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ihre Chance auf bestes Equipment von WABCOWÜRTH zu ganz besonders attraktiven Konditionen.
Abschreibungen erfassen den Wertverlust von Werkzeugen, Maschinen oder Fahrzeugen über ihre Nutzungsdauer – ganz normaler Alltag in jeder Werkstattbuchhaltung. Mit der degressiven Abschreibung können Betriebe diesen Wertverlust jetzt aber deutlich schneller steuerlich geltend machen: Bis zu 30 Prozent pro Jahr dürfen abgeschrieben werden.
Davon profitieren alle beweglichen Wirtschaftsgüter sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Der Weg zur Steuererleichterung ist ganz unkompliziert: Die degressive Abschreibung steht allen Betrieben offen, unabhängig von Umsatz oder Rechtsform. Und das Beste: Zusätzliche Förderanträge sind nicht nötig. Die Abschreibung wird einfach im Rahmen der normalen Buchhaltung berücksichtigt – fertig.
Kurz gesagt: Weniger Bürokratie, schnellere Abschreibung, mehr Liquidität – so profitieren Sie direkt von der neuen Regelung.
Die degressive Abschreibung können Sie für Investitionen nutzen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden. In diesem Zeitraum profitieren Werkstätten also von den schnelleren Abschreibungsmöglichkeiten.
Wer also plant, in neue Werkstattausrüstung zu investieren, sollte jetzt die Chance nutzen. Denn WABCOWÜRTH hat den Doppel-Booster für alle, die sich um Nutzfahrzeuge kümmern.
*Aktion nur in Deutschland gültig bis zum 31.12.2027.
*Aktion nur in Deutschland gültig bei einer Investition ab 15.000 € bis 31.12.2027.
**30% degressive Abschreibung. Steuerentlastung gültig bis 31.12.2027.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine steuerrechtliche Beratung ersetzt. Wir raten zur Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.
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