Präambel
Die WABCOWÜRTH Workshop Services GmbH (nachfolgend „WWWS“) gewährt dem Kunden (beide gemeinsam nachfolgend auch „Vertragsparteien“ oder einzeln „Vertragspartei“) auf der Grundlage dieser Vereinbarung die Nutzung ihrer Softwareprodukte. Weiterhin werden dem Kunden verschiedene Services angeboten. Die WWWS-Software inklusive des Datenbestands wird dem Kunden wahlweise auf einem Datenträger, per Download oder vorinstalliert auf von WWWS überlassener Hardware ausgeliefert.
§ 1 Vertragsgegenstand und Rechteeinräumung
(1) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Überlassung der vom Kunden gebuchten WWWS-Software (bestehend aus den verfügbaren und gebuchten Modulen WWWS Mehrmarkendiagnose, Technische Daten, ZF-Lizenzen, Haldex-Lizenz, Arbeitswerte, oder Hotline Services) im Wege der Softwaremiete in der zum Zeitpunkt der Überlassung aktuellen Version als Objektcode inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen nachfolgend genannten Rechte. Die geschuldete Beschaffenheit der Vertragssoftware ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung.
(2) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
(3) Der Kunde erhält für die Vertragssoftware das nicht-ausschließliche, räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristete sowie nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Die Software darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der Anzahl der dem Kunden zur Nutzung überlassenen Tarife entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die gemietete Software unterzuvermieten oder in sonstiger Weise weiterzugeben, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“.
(4) Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er sich unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte einräumen lassen. Unterlässt er dies, so wird WWWS die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware durch eine externe Sicherheitsprüfung, die vor Diagnosezugriff der Vertragssoftware auf Fahrzeuge bestimmter Fahrzeughersteller durchgeführt wird, beeinträchtigt sein kann. Der Kunde kann diese Secure Gateway Prüfung überwinden, indem er selbst beim betreffenden Hersteller einen digitalen Schlüssel beantragt und bei Bestehen der herstellerseitigen Sicherheitsprüfung ausgehändigt bekommt. Eine herstellerseitige Zugriffsverweigerung auf das betreffende Fahrzeug wegen fehlenden digitalen Schlüssels stellt weder eine Störung der auf Grundlage dieser Bedingungen geschuldeten Leistungen von WWWS dar, noch berechtigt sie den Kunden zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen WWWS. Die Erteilung eines oder mehrerer digitaler Schlüssel liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs von WWWS und hängt in erster Linie von der persönlichen Qualifizierung des Kunden für den digitalen Schlüssel ab.
§ 2 Preise
Die Vergütung für die zeitlich befristete Gebrauchsgewährung ist in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführt. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 3 Gewährleistung und Instandhaltung
(1) WWWS leistet für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit für die Software Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit und deren Aufrechterhaltung sowie dafür, dass der Kunde die Software gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den von WWWS genannten Anforderungen (z.B. abrufbar auf der WWWS-Webseite) nicht gerecht wird, d.h. insbesondere, wenn die Software durch den Kunden selbst auf bereits beim Kunden vorhandene Hardware installiert wird, oder dass der Kunde die Software vertragswidrig nutzt, z.B. indem er Veränderungen oder Bearbeitungen an Hard- oder Software selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Der Kunde ist verpflichtet, WWWS Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und Schilderung der Fehlersymptome unter Vorlage von mängelveranschaulichenden Unterlagen.
(2) WWWS ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden oder per Fernzugriff zu erbringen. WWWS genügt ihrer Pflicht zur Nacherfüllung auch, indem sie mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
(3) WWWS kann die Gewährleistung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an WWWS bezahlt hat. Ausgenommen sind unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche des Kunden.
(4) Sofern der Kunde gegenüber WWWS einen Mangel geltend macht und dieser Mangel nicht feststellbar oder reproduzierbar ist oder der Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungsverpflichtung von WWWS zuzuordnen ist (Scheinmangel) und der Kunde dies hätte erkennen können, erstattet dieser WWWS Kosten und Aufwendungen für Verifizierung und/oder versuchte Fehlerbehebung.
(5) In den Fällen, in denen WWWS zur Gewährleistung verpflichtet ist, verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb von einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, WWWS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den in diesem Vertrag festgelegten Haftungsregelungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Ersatzansprüche und das Wegnahmerecht gemäß § 548 BGB.
(6) Soweit die Softwareprodukte von WWWS hinsichtlich ihres Betriebs oder ihrer Bedienung von fremder Software (z.B. Betriebssystem, Browser) abhängig sind, wird nur gewährleistet, dass sie mit der in der Dokumentation/im Handbuch genannten, soweit dort keine genannt ist, mit der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geläufigen fremden Software kompatibel ist. WWWS gewährleistet nicht, dass die Softwareprodukte mit späteren Versionen kompatibel sind. Die Gewährleistung beinhaltet auch nicht die Anpassung der Softwareprodukte an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
(7) Darüber hinaus ist der Kunde zum Bezug von Software-Updates für die WWWS-Software, die Mehrmarkendiagnose sowie die Module „Technische Daten“ und „Arbeitswerte“ berechtigt. Bestandteil des Vertrages ist ferner die Aufzeichnungsfunktion „Flightrecorder“. Software-Updates, die hierunter bezogen wurden, unterliegen der Rechteeinräumung gem. § 1.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, selbständig in regelmäßigen Zeitabständen den Download von Software-Updates über einen Button der WWWS-Software auszulösen und die Updatesoftware über das Internet herunterzuladen. Bei Verwendung einer Firewall oder ähnlicher Sicherungseinrichtungen sowie im Rahmen eines Firmennetzwerkes ist ein ungehinderter Internetzugang durch den Kunden sicherzustellen. WWWS ist berechtigt, system- und sicherheitsrelevante Updates auch ohne Interaktion des Kunden sofort vorzunehmen und im Wege des „silent update“ einzuspielen. Der Kunde erhält innerhalb der clientseitigen Software-Applikation Hinweise von WWWS auf die Verfügbarkeit neuer Updates; gesonderte Hinweise außerhalb der Software-Applikation erfolgen nicht. Das kontinuierliche Aktualisieren der Vertragssoftware ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der technischen Unterstützungsleistungen, da sich diese immer auf die aktuelle Version der Vertragssoftware beziehen. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die dadurch entstehen, dass der Kunde seiner Pflicht, von WWWS angebotene Updates regelmäßig einzuspielen, nicht nachgekommen ist oder das Einspielen von Updates auf andere Weise verhindert hat, sind ausgeschlossen.
§ 4 Laufzeit, Kündigung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag für eine Zeitdauer von 12 Monaten geschlossen. Nach Ablauf der ersten 12 Monate kann er von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des folgenden Monats gekündigt werden.
(2) Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der WWWS zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde von WWWS eingeräumte Nutzungsrechte dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von WWWS hin nicht innerhalb der von WWWS gesetzten, angemessenen Frist abstellt. Einer Fristsetzung oder Abmahnung bedarf es nicht, wenn die andere Vertragspartei die geschuldete Leistung endgültig verweigert hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Beendigung der Vertragsbeziehung rechtfertigen.
(3) Im Falle einer Kündigung erhält der Kunde keine weiteren Software-Updates mehr. Dies stellt keinen Mangel dar. Dem Kunden wird jederzeit die Möglichkeit eingeräumt den Tarif zu reaktivieren oder erneut eine Lizenzvereinbarung abzuschließen.
(4) Ferner räumt WWWS dem Kunden nach Ablauf des Tarifs ein mit der WWWS-Mehrmarkendiagnose, in der zum Zeitpunkt des Vertragsendes aktuellen Fassung, in eingeschränkter Form (entsprechend der Leistungsbeschreibung der Software, abrufbar:
https://www.wabcowuerth.com/de/wabcowuerth/produkt/w_easy_diagnose/software/software.php ) weiter zu arbeiten. Die volle Funktionalität der WWWS Software ist jedoch ausschließlich mit einem gültigem Tarif gegeben. Bestimmte Funktionen, stehen Kunden mit inaktivem Tarif nicht mehr zur Verfügung. Die Nutzung von technischen Daten, Arbeitswerten, Haldex OE-Lizenz und Hotline-Services ist nach Vertragsende ausgeschlossen und alle hieran eingeräumten Nutzungsrechte fallen an WWWS zurück.
§ 5 Grundsätze im Umgang mit WWWS Software
(1) Die Vertragssoftware wurde speziell auf die von der WWWS angebotene Hardware abgestimmt und ausschließlich in dieser Kombination auf einwandfreie Funktionalität getestet. Sofern die Vertragssoftware nicht auf einer von WWWS überlassenen Hardware vorinstalliert an den Kunden auf dessen Wunsch hin übergeben wird, setzt die Nutzung der Vertragssoftware grundsätzlich eine im Handbuch W.EASY CONNECT beschriebene Hardware- und Softwareumgebung voraus (z.B. abrufbar auf der WWWS-Webseite). Daneben ist ein Internetanschluss für die Aktivierung und Software-Updates erforderlich. Die Installation der Vertragssoftware auf kundeneigener Hardware durch den Kunden erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden. Wenn der Kunde die jeweiligen Mindestanforderungen gemäß dem WWWS W.EASY CONNECT-Handbuch nicht erfüllt, schließt WWWS ausdrücklich jegliche Gewährleistung für die volle Funktionsfähigkeit der Vertragssoftware sowie für etwaige Hardware- oder Softwarekonflikte aus, die durch die Installation durch den Kunden entstehen können. In solchen Fällen wird der Kunde auf den Kundendienst seines Hardware- bzw. Softwareherstellers verwiesen, eine Unterstützung durch den WWWS-Kundendienst kann für kundeneigene Hard- oder Software nicht erfolgen.
(2) WWWS überlässt dem Kunden eine Kopie der vertragsgegenständlichen Programme in digitaler Form vorinstalliert auf einer Hardwareumgebung sowie eine Version der zugehörigen Dokumentation als elektronisches Dokument oder stellt die Dokumentation über einen Zugang im Internet zum Herunterladen bereit. Voraussetzung für eine Nutzung der jeweiligen Vertragssoftware ist eine Online-Aktivierung über das Internet. Voraussetzung hierfür ist wiederum ein bestehender Internetanschluss beim Kunden und eine Freigabe der Vertragssoftware durch den Kunden bei Einsatz einer Firewall oder ähnlichen Sicherungsmaßnahmen.
(3) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden. Darüber hinaus dürfen technische Maßnahmen, die die Vertragssoftware vor einer vertragswidrigen Nutzung, insbesondere vor unberechtigter Vervielfältigung, schützen, weder entfernt noch anderweitig umgangen werden. § 95a UrhG bleibt unberührt.
(4) Dekompilieren ist lediglich im Rahmen des § 69e UrhG zulässig. Ein Reverse-Engineering oder sonstige Manipulationen sowie der jeweilige Versuch durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt und stellt für WWWS einen wichtigen Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung dar. Die Geltendmachung von weiteren Rechten und Ansprüchen, insbesondere solcher aus dem Urheberrecht und nach dem Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen, wenn dies für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen. Die Sicherungskopie ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen.
§ 6 Haftung
(1) WWWS haftet im Rahmen des gesetzlichen Umfangs
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Rahmen einer von WWWS ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, ist die Haftung von WWWS der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine über die § 6 (1) und (2) hinausgehende Haftung von WWWS wird ausgeschlossen.
(4) WWWS haftet nicht in Fällen, in denen der Kunde die für seine fachliche Tätigkeit übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Dies sind insbesondere Fälle in denen der Kunde:
• Warnsignale und -hinweise der mit der Vertragssoftware ausgewerteten Fahrzeuge nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt.
• die bei einer Inspektion von Fahrzeugen üblichen Prüf- und Reparaturschritte nicht oder nicht vollständig durchgeführt hat.
• Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften missachtet bzw. nicht einhält
• Der Arbeitsplatz oder die Ausstattung desselben nicht den Vorgaben entspricht!
(5) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von WWWS.
(6) Die verschuldensunabhängige Haftung von WWWS für anfängliche Mängel der Software wird ausgeschlossen.
(7) Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und deren Wiederherstellung haftet WWWS nur dann, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
§ 7 Sicherungsmaßnahmen, Audit-Recht
(1) Der Kunde wird die Vertragssoftware sowie gegebenenfalls die Zugangsdaten für den Onlinezugriff durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Insbesondere sind sämtliche Kopien der Vertragssoftware sowie die Zugangsdaten an einem geschützten Ort zu verwahren.
(2) Der Kunde wird es WWWS auf dessen Verlangen ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der Vertragssoftware zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Nutzungsrechte nutzt. Hierzu wird der Kunde WWWS Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung ermöglichen. WWWS darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. WWWS wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Auditmaßnahmen bedürfen einer vorherigen, schriftlichen Ankündigung mit einer Frist von vier (4) Wochen. Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung der erworbenen Tarifanzahl um mehr als 5% (fünf Prozent) oder eine anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten WWWS.
§ 8 Free- und Open Source Software
(1) Die Software enthält Free- und Open Source Softwarekomponenten, welche den jeweiligen Open Source Lizenzvereinbarungen unterliegen und ausschließlich auf Basis der anwendbaren Free- und Open Source Lizenzvereinbarungen genutzt werden dürfen. Diese liegen der Software bei bzw. werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Free- und Open Source Lizenzvereinbarungen können insbesondere von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen zur Nutzungsrechtseinräumung sowie zur Gewährleistung und Haftung enthalten. Wenn und soweit sich die Regelungen in diesen Nutzungsbedingungen und die Free- und Open Source Lizenzvereinbarungen widersprechen, gehen für die Softwarebestandteile, auf die die Free- und Open Source Lizenzbedingungen Anwendung finden die Free- und Open Source Lizenzvereinbarungen den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen vor.
§ 9 Sonstiges, Vertragsänderung, Datenschutz
(1) Soweit in diesen Lizenzbedingungen keine oder keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der WABCOWÜRTH Workshop Services GmbH (WWWS). Im Zweifelsfalle haben diese Bedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der WABCOWÜRTH Workshop Services GmbH (WWWS). Insbesondere die Überlassung von Hardware an den Kunden unterliegt den Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der WABCOWÜRTH Workshop Services GmbH (WWWS), auch wenn die Vertragssoftware vorinstalliert auf dieser Hardware ausgeliefert wird.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform, sofern eine Vertragsänderung nicht auf elektronischem Wege im Rahmen des Kundenzugangs zur Onlineplattform von WWWS stattfindet.
(4) Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten des Kunden verweist WWWS auf ihre gesonderte Datenschutzerklärung; einsehbar auf der WWWS-Webseite unter https://www.wabcowuerth.com/de/wabcowuerth/datenschutz.php
(5) Der Kunde stimmt der Nutzung von anonymisierten Logdateien für Produktweiterentwicklungen bzw. -neuentwicklungen durch die WWWS zu. WWWS ist zudem berechtigt, diese auch an Partner zu den genannten Zwecken zu übermitteln.
(6) Änderungen dieser Lizenzbedingungen werden dem Kunden entweder schriftlich oder auf elektronischem Wege mitgeteilt. Ab Zugang der Mitteilung kann der Kunde binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung den Vertrag außerordentlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die Änderungen mit Ablauf der sechs (6) Wochen Frist als akzeptiert.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(8) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(9) Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: 04/2025
Die Adolf Würth GmbH & Co. KG erhebt und verarbeitet die in dem Formular angegebenen personenbezogenen Daten, um für Sie die gewünschte Anfrage zu bearbeiten. Bitte beachten Sie bei den Formularen die Markierung der Pflichtfelder. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung, der zwingend erforderlichen Daten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme. Die Verarbeitung der von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung zulässig, die zur Wahrung der unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, mit Ihnen, unseren Kunden, Kontakt zu haben, unsere Beratungsqualität zu verbessern und Sie bei möglichen Rückfragen einfacher kontaktieren zu können. Die erhobenen Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie zur Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht.
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